Testament
Abgesehen davon, dass Sie in einem Testament nur über Ihr eigenes Vermögen verfügen können, dürfen Sie die sogenannten Pflichtteilsberechtigten nicht vergessen. Pflichtteilsberechtigt sind Kinder und Enkel. Ebenso wenig können Sie einem Erben vorschreiben, wie er mit dem Erbe zu verfahren hat. Am besten wenden Sie sich in diesem Fall an einen Notar. Er ist fachlich qualifiziert, Ihnen nützliche Auskünfte zu erteilen, und hilft Ihnen auch bei der Errichtung des Testaments. Der Notar sorgt dafür, dass das Testament wirksam ist und bei künftigen Streitigkeiten nicht angefochten werden kann.
Ein Testament kann in Form einer notariellen Urkunde errichtet werden. Dies bietet den Vorteil der Rechtsberatung sowie der obligatorischen Registrierung im Notariellen Zentralregister der Testamente. Das Register ist landesweit in der Slowakei vernetzt. So können Sie sicher sein, dass das Testament bei der Nachlassabwicklung gefunden wird (der Gerichtskommissär ist verpflichtet, das Register abzufragen). Zu Lebzeiten des Erblassers darf niemand anderes Einsicht in das Testament nehmen. Für die Einhaltung der formellen und inhaltlichen Anforderungen ist der Notar verantwortlich.
Nach der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates kann eine Person als das auf ihren gesamten Nachlass anzuwendende Recht das Recht des Staates wählen, dessen Staatsangehörigkeit sie zum Zeitpunkt der Rechtswahl oder ihres Todes besitzt.
Der Notar errichtet auch andere Urkunden, insbesondere Anträge auf Behandlung neu aufgefundenen Nachlassvermögens des Erblassers. Dabei erstellt er für den Erben oder einen anderen Antragsteller nach Beschaffung der erforderlichen Unterlagen (Sterbeurkunde, Nachlassentscheidung, Handelsregisterauszüge …) einen schriftlichen Antrag, aufgrund dessen das Gericht ein Verfahren über das neu aufgefundene Vermögen einleitet.