Notariat

JUDr. Martin Vlha, PhD. Stará Vajnorská 8, Bratislava

Auch samstags von 9:00 bis 15:00 Uhr geöffnet

Wenn Sie am Samstag eine Beglaubigung für die Verwendung im Ausland oder die Errichtung einer notariellen Urkunde benötigen, kontaktieren Sie uns bitte.
JUDr. Martin Vlha, PhD. Stará Vajnorská 8, Bratislava

+421 902 194 320
Auch samstags geöffnet Am Samstag, 31.10.2026

haben wir GEÖFFNET

Problemloses Parken Problemloses

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Auch Kartenzahlung möglich Zahlung auch mit

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Klimatisierte Räumlichkeiten mit WLAN Klimatisierte Räumlichkeiten

mit WLAN-Zugang

Samstags beglaubigen wir nur Dokumente, die zur Verwendung in der Slowakei bestimmt sind. Dokumente, die zur Verwendung im Ausland bestimmt sind, beglaubigen wir samstags nicht.

Willkommen auf der Website unseres Notariats

Sie finden uns in der Stará Vajnorská 8, im Hastex-Gebäude.
Wir bieten alle notariellen Dienstleistungen an

Notarielle Urkunden

Notarielle Niederschrift

  • Kaufverträge
  • Schenkungsverträge
  • Verträge über die Begründung oder Aufhebung von Dienstbarkeiten und Bruchteilseigentum
  • und weitere
Beurkundung rechtserheblicher Tatsachen

Beurkundung rechtserheblicher Tatsachen und beglaubigte Konvertierung

Notarielle Dienstleistungen in Bratislava

JUDr. Martin Vlha, PhD.

JUDr. PhDr. Martin Vlha, PhD. ist Absolvent der Juristischen Fakultät der Paneurópska vysoká škola in Bratislava (2009) und des Studiengangs Internationale Beziehungen und Diplomatie an der Vysoká škola mezinárodních a veřejných vztahů Praha (2012). Im Jahr 2010 erwarb er den akademischen Grad eines Doktors der Rechte (JUDr.), 2012 den akademischen Doktorgrad (PhD.) im Fach Strafrecht (beide an der Paneurópska vysoká škola) und 2016 den akademischen Grad eines Doktors der Philosophie (PhDr.) an der Fakultät für Politikwissenschaft und Internationale Beziehungen der Matej-Bel-Universität in Banská Bystrica.

Neben seiner notariellen Tätigkeit ist er auch in der Lehre tätig. Von 2009 bis 2015 lehrte er an der Juristischen Fakultät der Paneurópska vysoká škola, zunächst als interner Doktorand und ab 2012 als wissenschaftlicher Assistent. Von 2012 bis 2016 lehrte er an der Vysoká škola mezinárodních a veřejných vztahů Praha, wo er zugleich den Lehrstuhl für öffentliche Politik leitete. An beiden Hochschulen ist er derzeit als externer Lehrbeauftragter tätig. Er spricht Englisch, Deutsch und Russisch.

Unser Team

Kontaktieren Sie uns gerne

Martin Vlha, Notar

JUDr. Martin Vlha, PhD.

Notar

Michaela Nagyova, notarielle Dienstleistungen

Michaela Nagyová

vom Notar beauftragte Mitarbeiterin

Notariatsanwärterin Monika Kekišová

JUDr. Monika Kekišová

Notariatsanwärterin

Mgr. Annamária Fečová

Notariatsanwärterin

Mgr. Rebeka Babincová, LLB

vom Notar beauftragte Mitarbeiterin

Jana Čepelová

vom Notar beauftragte Mitarbeiterin

Das sagen andere über uns

Der Notar war für das Nachlassverfahren nach meinem Großvater zuständig. Er hat alles erklärt und zügig erledigt, obwohl es sich um ein schwierigeres Verfahren handelte. Die Kommunikation und das Einfühlungsvermögen waren hervorragend. Als später wegen einer Bank eine ergänzende Information benötigt wurde (wobei die Bank im Unrecht war, aber so etwas kommt vor), wandte ich mich an das Notariat von Herrn Notar Vlha und seine Kolleginnen mit der Bitte, mir den betreffenden Beschluss elektronisch zuzusenden. Innerhalb weniger Minuten hatte ich ihn und konnte die Angelegenheit klären. Eine Mitarbeiterin des Notariats bot sogar von sich aus an, bei der Bank anzurufen und die Angelegenheit zu klären. Dafür bin ich ihr dankbar.

Richard Melisek

Ein menschlicher und zugleich professioneller Umgang, eine gute Lage und Parkplätze direkt vor dem Eingang. Ich kann das Notariat wärmstens empfehlen.

Marek Petráš

Eine ausgezeichnete Erfahrung. Ich musste zwar nur eine Unterschrift beglaubigen lassen, aber an einem Samstagmittag. Höflicher, freundlicher Umgang, in wenigen Minuten erledigt. Das werde ich mir merken, vielen Dank.

Ronald Stoffan

Ich musste einen Bürgerverein fast in letzter Minute (mein Fehler) in das Register der Empfänger von 2 % der Steuer eintragen lassen. In meiner Umgebung lehnten mich etwa zehn Notare mit der Begründung ab, sie hätten „zu viel zu tun“. Also versuchte ich es in Bratislava, fand anhand der Bewertungen diesen Notar, vereinbarte einen Termin und konnte die Eintragung problemlos vornehmen lassen, obwohl er offensichtlich ebenfalls viel zu tun hatte. Während der Eintragung nahm er sich auch Zeit für ein sehr angenehmes Gespräch über die Tätigkeit unseres Bürgervereins. Ich werde nächstes Jahr auf jeden Fall wiederkommen. Sehr zu empfehlen.

Tibor Pittich

Ich bin sehr zufrieden. Schnelle Erledigung, kostenlose Parkplätze direkt am Eingang, auch samstags geöffnet.

Peter Michálek

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Rechtliche Ratschläge und Tipps

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Alle Artikel

Warum ein Notar nicht selbst eintragen darf, was er beurkundet hat

Unter den Bestimmungen des neuen Handelsregistergesetzes findet sich eine, die auf den ersten Blick wie eine unnötige Erschwernis wirkt: Ein Notar, der für Sie die Eintragungsunterlagen vorbereitet hat, darf die Eintragung Ihrer Angelegenheit in das Handelsregister nicht selbst vornehmen. Hinter dieser Regel steht jedoch eine konkrete Erfahrung. Ihr Zweck ist es, gerade die Person zu schützen, die sie auf den ersten Blick einschränkt.

Umwandlungen von Handelsgesellschaften und die Form des Umwandlungsplans

Die Verschmelzung zweier Gesellschaften, die Abspaltung eines Unternehmensteils oder ein Rechtsformwechsel unterliegen seit dem 1. März 2024 dem Gesetz Nr. 309/2023 Slg. über die Umwandlung von Handelsgesellschaften und Genossenschaften. Dieses Gesetz fasste die zuvor im Handelsgesetzbuch verstreuten Regelungen zusammen und führte zugleich eine Formvorschrift ein, deren Nichtbeachtung den gesamten Zeitplan der Transaktion durcheinanderbringen kann.

Notarielle Verwahrung des Kaufpreises bei der Übertragung eines Geschäftsanteils

Über die notarielle Verwahrung von Geld wird in der Slowakei fast ausschließlich im Zusammenhang mit Immobilienübertragungen geschrieben. Bei der Übertragung eines Geschäftsanteils löst sie jedoch dasselbe Problem; dabei geht es in der Regel um wesentlich höhere Beträge und um größere Unsicherheit auf beiden Seiten.

Liquidationsvorschuss und notarielle Verwahrung

Eine Handelsgesellschaft aufzulösen, ist heute verwaltungstechnisch aufwendiger, als sie zu gründen. Zu den ersten Voraussetzungen gehört die Hinterlegung eines Liquidationsvorschusses in notarieller Verwahrung, und zwar noch bevor der Eintritt der Gesellschaft in die Liquidation und die Person des Liquidators im Handelsregister eingetragen werden.

Vererbung eines Geschäftsanteils und Unternehmensnachfolge

Die Regelung der Nachfolge gehört zu den Fragen, die Unternehmer mit der Begründung aufschieben, dafür sei noch Zeit. Dabei genügen eine Bestimmung im Gesellschaftsvertrag und eine notariell errichtete Urkunde, damit die Gesellschaft nach dem Tod eines Gesellschafters nicht monatelang in rechtlicher Unsicherheit verbleibt.

Notarielle Niederschrift über den Verlauf der Gesellschafterversammlung

Die meisten Gesellschafterversammlungen verlaufen problemlos, und einer der Gesellschafter fertigt das Protokoll an. Dann kommt jedoch eine Sitzung, in der die Gesellschafter uneinig sind — und plötzlich ist entscheidend, wer anwesend war, wie seine Identität festgestellt wurde, wie er abgestimmt hat und was genau beschlossen wurde.
Notarielle Dienstleistungen beim Kauf und Verkauf eines Autos
Recht

Vollmacht bei der Übertragung der Fahrzeughalterschaft

Bei der Übertragung der Fahrzeughalterschaft sind in der Regel sowohl der bisherige als auch der neue Halter anwesend. Das lässt sich jedoch nicht immer einrichten — statt mühsam einen gemeinsamen Termin zu suchen, genügt eine Vollmacht. An diese werden allerdings strengere Anforderungen gestellt, als meist erwartet wird; wird auch nur eine davon nicht erfüllt, nimmt die Polizeibehörde das Dokument nicht an.
Umschreibung eines Autos
Recht

Die Umschreibung eines Fahrzeugs in der Praxis

Der Kauf und Verkauf eines Gebrauchtwagens gehört heute zum Alltag. Die Umschreibung eines Fahrzeugs hat sich in den letzten Jahren jedoch so stark verändert, dass das Verfahren, an das sich viele von früher erinnern, nicht mehr gilt — einer von zwei Behördengängen entfällt, das Kennzeichen bleibt beim Fahrzeug und die Verwaltungsgebühr wird nach einer völlig anderen Methode berechnet.
Testament

Testament

Der letzte Wille eines Verstorbenen lässt sich am besten durch ein Testament verwirklichen. Ein Testament ist eine Rechtshandlung, mit der der Erblasser Erben einsetzt und die Anteile oder dinglichen Rechte bestimmt, die ihnen zufallen sollen. Beim Verfassen eines Testaments sollten Sie die Formvorschriften beachten, die es erfüllen muss, um wirksam und anerkennungsfähig zu sein.
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