Recht
Am 17. August 2026 trat das Gesetz Nr. 29/2026 Slg. über das Handelsregister in Kraft und ersetzte die seit 2003 geltende Rechtslage. Es handelt sich nicht um eine Gesetzesnovelle, sondern um ein neues Gesetz, das den Kreis der für die Registrierung zuständigen Stellen, die formellen Anforderungen an Gründungsdokumente und das Registrierungsverfahren selbst ändert. Der folgende Überblick fasst die Änderungen mit den größten Auswirkungen auf die Unternehmenspraxis zusammen.
Artikel öffnen