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Informative Fachartikel zu rechtlichen Themen

Neue Dienstleistung in unserer Notarkanzlei – Änderungen im ORSR

Wir freuen uns, Sie über eine bedeutende Neuerung zu informieren, die das unternehmerische Umfeld in der Slowakei vereinfacht. Unsere Notarkanzlei bietet Ihnen jetzt die Möglichkeit, Änderungen bei Handelsgesellschaften direkt bei uns eintragen zu lassen, ohne dass Sie die Registergerichte aufsuchen müssen.
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Notarielle Urkunden

Einfache Aktiengesellschaft

Die einfache Aktiengesellschaft ist eine vereinfachte Form der Aktiengesellschaft mit Elementen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die j.s.a. stellt eine neue, eigenständige Gesellschaftsform dar.
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Recht

Das Handelsregister nach dem 17. August 2026

Am 17. August 2026 trat das Gesetz Nr. 29/2026 Slg. über das Handelsregister in Kraft und ersetzte die seit 2003 geltende Rechtslage. Es handelt sich nicht um eine Gesetzesnovelle, sondern um ein neues Gesetz, das den Kreis der für die Registrierung zuständigen Stellen, die formellen Anforderungen an Gründungsdokumente und das Registrierungsverfahren selbst ändert. Der folgende Überblick fasst die Änderungen mit den größten Auswirkungen auf die Unternehmenspraxis zusammen.
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Eintragung ins Handelsregister durch einen Notar

Das Registergericht ist nicht mehr die einzige Stelle, die Eintragungen ins Handelsregister vornimmt. Die Ersteintragung einer Gesellschaft und Änderungen eingetragener Angaben erledigen wir direkt in unserem Notariat, einschließlich der Erstellung der für die Eintragung erforderlichen Urkunden.
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Recht

Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach den neuen Regeln

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist die am weitesten verbreitete Rechtsform für Unternehmen in der Slowakei. Das Verfahren zu ihrer Gründung wurde in den vergangenen Jahren mehrfach vereinfacht. Das Gesetz Nr. 29/2026 Slg. über das Handelsregister brachte jedoch eine Änderung in die entgegengesetzte Richtung: strengere Formvorschriften für die Gründungsunterlagen. Der folgende Text erläutert, was sich geändert hat und welche praktischen Folgen dies hat.

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Eintragung einer Aktiengesellschaft durch einen Notar

Die Mitwirkung von Notaren bei Eintragungen in das Handelsregister ist nicht neu — sie begann bereits 2023. Erst das Gesetz Nr. 29/2026 Slg. hat jedoch die bisherige Regelung aufgegeben, nach der die Zuständigkeit des Notars von der Rechtsform der einzutragenden Person abhing. Dadurch hat sich der Kreis der Fälle, in denen Unternehmer zwischen Registergericht und Notar wählen können, erheblich erweitert.

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