Recht
Erfüllt der Schuldner seine Verpflichtung nicht, führt der übliche Weg des Gläubigers über ein Gerichtsverfahren — Klage, Beweisaufnahme, Urteil, Eintritt der Rechtskraft und erst danach Zwangsvollstreckung. Die Rechtsordnung kennt jedoch ein Instrument, mit dem sich diese Etappe überspringen lässt. Voraussetzung für seine Nutzung ist, dass bereits daran gedacht wird, solange das Schuldverhältnis noch unproblematisch ist.
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