Die zentralen Notariatsregister sind öffentliche Verzeichnisse, die vom zentralen Informationssystem der Notarkammer der Slowakischen Republik verwaltet und in elektronischer Form geführt werden. Jeder Notar hat Zugang zum zentralen Informationssystem; sofern dies in einer besonderen Rechtsvorschrift vorgesehen ist, haben auch andere Personen Zugang. Das zentrale Informationssystem besteht aus einem zentralen Teil, der sich unmittelbar bei der Notarkammer der Slowakischen Republik befindet, und aus Client-Teilen, die von den jeweiligen Notaren verwaltet werden. Das gesamte System steht jedoch im ausschließlichen Eigentum und unter der Verwaltung der Notarkammer.
Zentrales Notariatsregister
Zentrales Notariatsregister bestimmter juristischer Personen
Das Zentrale Notariatsregister bestimmter juristischer Personen ist ein öffentliches Register. Aufgabe des Notars ist es, darin bestimmte juristische Personen als Empfänger eines Anteils von 2 % der Einkommensteuer gemäß dem Einkommensteuergesetz zu registrieren. Eine natürliche oder juristische Person kann nach Erfüllung der Voraussetzungen einen Anteil der entrichteten Steuer in Höhe von 1 %, 2 % bzw. 3 % ausgewählten Empfängern (wie gemeinnützigen Organisationen und Bürgervereinigungen) zuweisen, die im öffentlichen Verzeichnis eingetragen sind. Das Verzeichnis der Empfänger eines Steueranteils veröffentlicht die Notarkammer der Slowakischen Republik jedes Jahr in der zweiten Januarhälfte auf ihrer Website.
Zentrales Testamentsregister
Das Zentrale Notariatsregister für Testamente enthält registrierte Testamente, Enterbungsurkunden, Widerrufserklärungen und andere mit Nachlassverfahren verbundene Rechtsakte. Der Notar handelt in Nachlasssachen im Auftrag des Gerichts als Gerichtskommissär und kann bei Erfüllung der festgelegten Voraussetzungen die Nachlasssache in eigener Zuständigkeit durch Ausstellung einer Erbbescheinigung abschließen. Das Zentrale Testamentsregister wird in elektronischer Form geführt und enthält auch Aufzeichnungen über noch nicht eröffnete Testamente, die elektronisch über die gesicherte Kommunikation innerhalb des Systems registriert werden können – zwischen dem Client-Teil beim Notar und dem Server bei der Kammer.
Zentrales Pfandrechtsregister
Im Zentralen Pfandrechtsregister werden Pfandrechte an beweglichen Sachen, an Forderungen sowie an Unternehmen oder Unternehmensteilen registriert. Die Notarkammer führt dieses Register, das das Datum und die Uhrzeit der Registrierung des Pfandrechts, Identifikationsdaten und sämtliche detaillierten Angaben enthält. Die Einzelheiten zum Register regelt die Verordnung des Justizministeriums der Slowakischen Republik Nr. 607/02 Z.z., mit der Einzelheiten zum Zentralen Notariatsregister für Pfandrechte festgelegt werden. Das Zentrale Notariatsregister für Pfandrechte ist ein öffentliches Register, das auf der Website der Notarkammer veröffentlicht wird. Ein Pfandrecht kann aufgrund eines Vertrags, eines Gesetzes oder einer gerichtlichen Entscheidung, gegebenenfalls auch aufgrund einer Erbbescheinigung im Sinne der Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, begründet werden. Der Notar nimmt die Eintragung in das Zentrale Pfandrechtsregister vor und stellt Ihnen auf Anfrage einen Registerauszug oder gegebenenfalls eine Bestätigung darüber aus, dass eine bestimmte Eintragung im Pfandrechtsregister nicht vorhanden ist.
Zentrales Urkundenregister
Die Notarkammer führt das Zentrale Urkundenregister, das Gerichtsurkunden, vom Notar errichtete notarielle Niederschriften und andere im Urkundenregister hinterlegte Urkunden enthält. Das elektronische Zentrale Urkundenregister ermöglicht es Bürgern, Urkunden in einer Notarkanzlei registrieren zu lassen und jederzeit später in einer anderen Notarkanzlei eine beglaubigte Abschrift davon zu erhalten. Natürliche Personen können Urkunden mit Unterstützung eines Notars in einer Notarkanzlei im Zentralen Register registrieren lassen, indem sie das Original der Urkunde vorlegen und die Aufnahme in das elektronische Archiv beantragen.